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   OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20   

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OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20 (https://dejure.org/2021,70024)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2021 - 15 U 12/20 (https://dejure.org/2021,70024)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 15 U 12/20 (https://dejure.org/2021,70024)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    In einem Buchauszug sind im Hinblick auf § 87a Abs. 3 HGB auch die Annullierung von Verträgen und die Rückgabe von Waren sowie jeweils deren Gründe anzugeben (BGH, Urteil vom 23.02.1989 - I ZR 203/87, NJW-RR 1989, 738; BGH, Urteil vom 21.03.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2334).

    Reichen die Eintragungen in den Büchern des Unternehmers nicht aus, dem Handelsvertreter vollständigen Aufschluss zu geben, so kann der Handelsvertreter den zusätzlichen Auskunftsanspruch nach § 87c Abs. 3 HGB geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2334).

    Den Provisionssatz und den Provisionsbetrag kann der Handelsvertreter der nach § 87c Abs. 1 HGB zu erteilenden Abrechnung entnehmen (BGH, Urteil vom 21.03.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2334).

  • OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 16 U 124/13

    Bucheinsichtsrecht des Handelsvertreters nach § 87 c IV HGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    Von der Einsicht erfasst sein können zwar auch elektronisch geführte Geschäftsunterlagen, das heißt technische Hilfsmittel zur Dokumentation und Festhaltung geschäftlicher Vorgänge, wie Computer- und EDV-Systeme (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2014 - 16 U 124/13, juris Rn. 57).
  • BGH, 16.05.1960 - VII ZR 206/59

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    Ergibt die Bucheinsicht aber die Unrichtigkeit der Abrechnung oder des Auszugs, so muss der Unternehmer sie als Schadensersatz wegen Verletzung seiner Abrechnungspflicht bzw. seiner Pflicht auf Erteilung eines Buchauszuges nach § 87c Abs. 2 HGB erstatten (Baumbach/Hopt, HGB, 40. Aufl., § 87c Rn. 27 m.w.N.; Staub/Emde, HGB, 5. Aufl., § 87c Rn. 158; Thume in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5. Aufl., § 87c Rn. 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 16.05.1960 - VII ZR 206/59, NJW 1960, 1662, 1664: "für HV positives Ergebnis"; BGH, Urteil vom 01.12.1978 - I ZR 7/77, NJW 1979, 764).
  • BGH, 01.12.1978 - I ZR 7/77

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Gewährung von Bucheinsicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    Ergibt die Bucheinsicht aber die Unrichtigkeit der Abrechnung oder des Auszugs, so muss der Unternehmer sie als Schadensersatz wegen Verletzung seiner Abrechnungspflicht bzw. seiner Pflicht auf Erteilung eines Buchauszuges nach § 87c Abs. 2 HGB erstatten (Baumbach/Hopt, HGB, 40. Aufl., § 87c Rn. 27 m.w.N.; Staub/Emde, HGB, 5. Aufl., § 87c Rn. 158; Thume in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5. Aufl., § 87c Rn. 40; vgl. auch BGH, Urteil vom 16.05.1960 - VII ZR 206/59, NJW 1960, 1662, 1664: "für HV positives Ergebnis"; BGH, Urteil vom 01.12.1978 - I ZR 7/77, NJW 1979, 764).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 5 W 23/19

    Recht auf Nennung des Aufbewahrungsorts zur Bucheinsicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    Das Informationsinteresse des Handelsvertreters ist nur insoweit geschützt, als die Einsichtnahme für den Zweck der Verifikation des Provisionsanspruchs notwendig ist (Oetker/Busche, HGB, 6. Aufl. 2019, § 87c HGB Rn. 30; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.07.2019 - 5 W 23/19, ZVertriebsR 2020, 51, 53).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99

    Frist zur Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Anspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    Für das Entstehen eines Anspruchs auf Bucheinsicht reicht es aus, wenn begründete Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit des Buchauszuges in einem einzigen nicht ganz unerheblichen Punkt bestehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2000 - 16 U 107/99, OLGR 2000, 382, 385; Staub/Emde, HGB, 5. Aufl., § 87c Rn. 151; so bereits BT-Drucks. 1/3856, S. 29).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    In einem Buchauszug sind im Hinblick auf § 87a Abs. 3 HGB auch die Annullierung von Verträgen und die Rückgabe von Waren sowie jeweils deren Gründe anzugeben (BGH, Urteil vom 23.02.1989 - I ZR 203/87, NJW-RR 1989, 738; BGH, Urteil vom 21.03.2001 - VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333, 2334).
  • OLG Köln, 23.09.2021 - 15 W 47/21

    Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung Veröffentlichung einer

    Insofern kann auch im Ergebnis dahinstehen, ob und wie die betreffenden Angaben nicht ohnehin im Internet recherchiert werden können, wie es aktuell nach Recherchen des Senats unter www.wikipedia.de der Fall ist und was für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch zumindest bei der Abwägung auf jeden Fall zu beachten wäre (vgl. zu Folgen von Internetpublikationen vertiefend auch Senat, Urt. v. 27.8.2020 - 15 U 12/20, n.v.) oder ob diese Angaben erst durch den Beitrag der Antragsgegnerin dort ergänzt worden sind.
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 12/21

    Angabe einer c/o-Anschrift als ladungsfähige Anschrift eines Antragstellers in

    Dafür sind vor allem "Vertrautheit zeigende Posen" maßgeblich; ein reines Nebeneinander-Platznehmen, Flirten, Unterhalten, auch körperliche Nähe oder häufiger Augenkontakt auf öffentlichen Veranstaltungen allein reichen im Grundsatz noch nicht und dies selbst dann nicht, wenn vorher bereits Gerüchte über die vermeintliche Liebesbeziehung oder gar (rechtswidrige) Kuss-Fotos kursiert haben (zuletzt Senat v. 27.08.2020 - 15 U 12/20, n.v. - Roter Teppich nach Kussfoto; siehe zudem Senat v. 19.12.2019 - 15 U 49/19, n.v.; v. 18.04.2019 - 15 U 156/18, BeckRS 2019, 10629 Rn. 41, 42; v. 12.01.2017 - 15 U 198/15, BeckRS 2017, 107142 Rn. 22 ff., 46).

    In einer solchen Situation kann so etwa ein gemeinsamer Gang auf einem roten Teppich und ein gemeinsames Posieren für Presse-Fotos auch ohne "typisches Paarverhalten" nach rechtswidrig veröffentlichen Informationen über eine Liebesbeziehung als bewusstes "Anfeuern" von weiteren Spekulationen näher an eine Selbstöffnung heranrücken als etwa eine bloße im Hintergrund stehende reine Anwesenheit auf einer Veranstaltung als "Tischdame" (Senat v. 27.08.2020, a.a.O.).

  • OLG Köln, 04.05.2023 - 15 U 61/23
    Ausweislich des angegriffenen Berichts auf www.E..de hat sie schließlich im November 2022 öffentlich geäußert, sie "würde gerne alles mit einem Menschen teilen, den ich liebe." Dass sich die Verfügungsklägerin, die als Person des öffentlichen Lebens eine Leitbild- und Kontrastfunktion erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 237/21, AfP 2023, 54 Rn. 26, 35), in der beschriebenen Weise präsentiert und dadurch ein Interesse an möglichen künftigen Beziehungen selbst geweckt hat, fällt im Rahmen der Abwägung erheblich ins Gewicht - mag der konkrete Fall möglicherweise auch nicht ganz so eindeutig ausfallen wie derjenige einer bekannten sogenannten Sexbloggerin im Urteil des Senats vom 27. August 2020 - 15 U 12/20 - (n.v.) mit einer noch stärkeren Aufmerksamkeitserweckung.
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